Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB Schulungen & Workshops — Stand 10.05.2024
1. Allgemein
1.1 Vertragspartner und Erfüllungsort
Vertragspartner des Kunden ist EEnexus Digital GmbH
Oberaustr. 34, 83026 Rosenheim,
ges. vertreten durch den Geschäftsführer Behdad Tabatabaei
Bezüglich aller sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten der EEnexus Digital GmbH ist der Erfüllungsort Rosenheim.
1.2 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Inanspruchnahme von Schulungen, Live-Online-Trainings, hybridem Lernen und Workshops (fortan „Kurse“) angeboten durch EEnexus Digital GmbH. Diese Bedingungen sind die Grundlage für alle Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Kurse angeboten werden. Wir akzeptieren ausschließlich unsere eigenen Geschäftsbedingungen. Bedingungen, die diesen widersprechen oder von ihnen abweichen und von Seiten des Kunden vorgelegt werden, erkennen wir nur an, wenn eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung unsererseits vorliegt. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn wir die Dienstleistung ohne Vorbehalt erbringen, obwohl wir Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Kunden haben.
Begriffsdefinition:
- Kunden: Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. § 2 UStG. Die EEnexus Digital GmbH erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Geschäftskunden im Rahmen von Business to Business (B2B) Leistungen.
- Schulungen bzw. Trainings: Bezeichnen jedwede vor-Ort durchgeführte Veranstaltungen zum Wissenserwerb.
- Live-Online-Trainings: Bezeichnet jedwede Form von Online-Trainings in Echtzeit.
- Hybrides Lernen: Bezeichnet jedwede Mischform der Lernformate Schulungen und Live-Online-Trainings.
- Workshops: Bezeichnen interaktive Veranstaltungen, die auf die Vertiefung spezifischer Fähigkeiten oder Wissensbereiche ausgerichtet sind. Sie zeichnen sich durch eine aktive Teilnahme und die praktische Anwendung des Erlernten aus. Workshops können sowohl vor Ort als auch in einem virtuellen Format abgehalten werden und fördern die direkte Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden und Trainern bzw. Moderatoren.
1.3 Vertragsabschluss
Das Darstellen und Bewerben unserer Kurse auf der Website dient lediglich als Aufforderung zur Buchung und stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung Ihrer Bestellung zustande. Nachdem Sie Ihre Bestellung abgegeben haben, sind Sie für zwei (2) Wochen an diese gebunden, wobei das Datum des Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt unserer telefonischen Bestellannahme maßgeblich ist. Dies beeinträchtigt nicht Ihr eventuelles Recht, die Buchung zu widerrufen. Sie haben die Möglichkeit, sich rechtsverbindlich über das Internet, telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E‑Mail bei unserem Kundendienst anzumelden.
Zudem können Sie Angebote über unseren Vertrieb anfordern und beauftragen. Nach erfolgter Beauftragung, senden wir Ihnen daraufhin eine schriftliche, per Fax oder per E‑Mail übermittelte Anmelde- oder Angebotsannahmeerklärung oder Auftragsbestätigung zu, mit der der Vertrag wirksam wird. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl unserer Kurse erfolgt die Berücksichtigung der Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden zu internen Auftragsverarbeitungszwecken elektronisch erfasst.
1.4 Vertraulichkeit und Treuepflichten
Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen: EEnexus Digital verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsausführung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird EEnexus Digital ihren Mitarbeitern anweisen, eine entsprechende schriftliche Vertraulichkeitserklärung gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.
Loyalität und Abwerbeverbot: Der Auftraggeber und EEnexus Digital verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Sie vereinbaren, dass sowohl während der Vertragslaufzeit als auch für zwölf Monate nach deren Beendigung keine Abwerbung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des jeweils anderen Partners, die in Verbindung mit dem Vertrag tätig gewesen sind, erfolgt. Dies gilt auch für freie Mitarbeiter.
Datenschutz: Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und werden ihre Mitarbeiter anweisen, diese Bestimmungen ebenfalls zu beachten.
Diese Klauseln schützen die Integrität und die Interessen beider Parteien, indem sie die Vertraulichkeit von sensiblen Informationen sicherstellen und die Loyalität zwischen den Geschäftspartnern fördern. Zudem wird ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet.
1.5 Vergütung und Zahlungsziel
EEnexus Digital erhält für die Durchführung von Kursen eine vertraglich vereinbarte Vergütung. Zudem werden Reisekosten, Spesen und weitere Auslagen erstattet, sofern dies vertraglich geregelt ist.
Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, verursacht durch eine Dienstreise. Diese umfassen Kosten für: Fahrt, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwände sowie glaubhafte Nebenkosten. Berechnet werden diese Reisekosten belegweise:
- Flug
- Economy (innerhalb Europas)
- Business (außerhalb Europas)
- Bahn: 1. Klasse mit Bahncard
- Mietwagen-/Taxi
- Fahrt mit eigenem PKW mit EUR 0,50 je gefahrenem Kilometer
- Übernachtungen in gehobenen Mittelklassehotels
- Sonstige nötige Aufwendungen und Spesen
Die Höhe der Verpflegungspauschalen richtet sich am Aufenthaltsort des jeweiligen EEnexus Digital Mitarbeiters und der damit verbundenen Veranstaltung.
Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Vergütungen sowie Kosten‑, Auslagen- und Spesenerstattungen unmittelbar nach Rechnungsstellung in voller Höhe fällig. Auf diese Beträge wird zusätzlich die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Bei Zahlungsverzug werden die ausstehenden Forderungen mit 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. EEnexus Digital behält sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
1.6 Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss wird die entsprechende Vergütung fällig. Details zur Zahlung werden in der Rechnung festgelegt. Zahlungsverzug tritt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
1.7 Stornierungsbedingungen und Terminverschiebungen
Unabhängig von einem eventuellen Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, auf welches wir in diesem Fall ausdrücklich hinweisen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kursanmeldung bis zu 20 Werktage vor dem Start des Kurses (ohne den Starttag selbst zu zählen) kostenfrei zu stornieren. Sollten Sie die Anmeldung jedoch später als 11 Werktage vor Kursbeginn zurückziehen oder den Kurs nicht wahrnehmen, berechnen wir Ihnen die gesamte Kursgebühr.
Bei einem Rücktritt muss der Auftraggeber auch die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß getätigten Aufwendungen erstatten, sofern diese im Rahmen der Vertragsdurchführung zu erwarten waren und der Auftraggeber über den Beginn der Vorbereitungsleistungen informiert wurde. Zudem werden durch den Rücktritt entstehende Zusatzkosten nach Nachweis berechnet.
Terminverschiebungen müssen mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich bei EEnexus Digital beantragt werden. Bei Verschiebungen weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn fallen zusätzlich 10 % der vereinbarten Vergütung an, bei weniger als zwei Wochen 25 % und bei weniger als einer Woche 50 %.
EEnexus Digital ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird.
Diese Klauseln dienen der finanziellen und organisatorischen Absicherung von EEnexus Digital gegenüber kurzfristigen Veränderungen und Ausfällen durch den Auftraggeber und gewährleisten eine angemessene Kompensation für bereits getätigte Investitionen in Vorbereitungen.
1.8 Vertretungsbestimmung
Es besteht die Möglichkeit der Vertretungsregelung für angemeldete Teilnehmer frei von Kosten. Zur Durchführung einer Vertretung ist eine vorherige Mitteilung des Ersatzteilnehmers per E‑Mail erforderlich.
1.9 Widerrufsrecht und Stornierung für Verbraucher
Dieser Abschnitt entfällt, da unsere Dienstleistungen ausschließlich für Geschäftskunden (B2B) bestimmt sind.
1.10 Veranstaltungsabsagen
EEnexus Digital behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bis spätestens fünf Tage vor dem geplanten Termin abzusagen, falls die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wichtige, unvorhersehbare Umstände eintreten (zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung des Trainers, die nicht kompensiert werden kann, oder höhere Gewalt). Sollte es EEnexus Digital nicht möglich sein, alternative Termine für das Seminarthema anzubieten, werden die bereits entrichteten Teilnahmegebühren zurückerstattet.
Bei einer Absage unsererseits werden wir versuchen, Sie auf einen alternativen Kurs umzubuchen, falls Sie damit einverstanden sind. Sollten Sie dies nicht wünschen, erstatten wir die bereits gezahlten Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1.11 Urheberrecht
Wir behalten uns alle Rechte vor, einschließlich der Rechte an Übersetzung, Nachdruck und Vervielfältigung der Inhalte sowie Kursunterlagen und ‑medien oder Teile davon. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf kein Teil der Inhalte oder Kursmaterialien, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form reproduziert werden. Dies schließt die Verarbeitung mit elektronischen Systemen, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe zu jeglichen Zwecken, einschließlich der Unterrichtsgestaltung, aus. Mit dem Erwerb von Kursmaterialien oder Inhalten erlangen Sie keine Rechte zur Veröffentlichung dieser Inhalte. Es ist Ihnen untersagt, die bezogenen Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu verbreiten, nachzudrucken, über den Zweck des Vertrags hinaus dauerhaft zu speichern, beispielsweise zum Aufbau einer Datenbank, oder an Dritte weiterzugeben.
Im Rahmen der Kurse verwendete Software einschließlich elektronischer Lernmedien ist durch Urheber- und Markenrechte geschützt. Diese Software und Lernmedien dürfen nicht kopiert, in maschinenlesbarer Form verarbeitet oder auf EDV-Systemen außerhalb der EEnexus Digital GmbH genutzt oder gespeichert werden, es sei denn, es besteht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
1.12 Beistellung von Kursmaterial
Sofern für die Kurse Kundenmaterial wie Texte, Bilder, Logos, E‑Learnings, Tabellen oder Grafiken (im Folgenden „Kundenmaterial“) benötigt wird, ist es Aufgabe des Kunden, dieses Material in digitaler Form und in der notwendigen Qualität für die vertragsgemäße Leistungserbringung fristgerecht zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
Sollte das vom Kunden bereitgestellte Material nicht den erforderlichen Anforderungen entsprechen, erfolgt eine entsprechende Aufbereitung gegen eine gesonderte, nach Aufwand berechnete Vergütung. Die Beschaffung oder Herstellung des Kundenmaterials obliegt allein dem Kunden. Das Material darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen, einschließlich Straf‑, Urheber- und sonstigen Rechten Dritter. Es wird nicht geprüft, ob das Material für die vom Kunden intendierten Zwecke geeignet ist, jedoch wird darauf hingewiesen, falls erkennbar ist, dass der Kunde von falschen Annahmen ausgeht.
Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung und stellt uns von jeglicher Haftung frei, einschließlich Schadensersatz und sonstigen Kosten, die aus Rechtsverletzungen durch das bereitgestellte Kundenmaterial resultieren könnten.
Falls das Kundenmaterial rechtlich geschützt ist (z. B. durch Urheber- oder Markenrechte), räumt der Kunde uns ein zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes, nicht-exklusives Recht ein, das Material im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen und alle dazu notwendigen oder nützlichen Handlungen vorzunehmen. Die übrigen Rechte am Kundenmaterial verbleiben beim Kunden.
1.13 Referenten und Seminarunterlagen
Referenten: EEnexus Digital ist verantwortlich für die Bereitstellung der in den Verträgen benannten Referenten für die Seminare. Sollte ein Referent aus Gründen, die EEnexus Digital nicht zu vertreten hat, zu einem geplanten Seminartermin ausfallen, hat EEnexus Digital das Recht, nach eigenem Ermessen einen geeigneten Ersatzreferenten zu benennen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber einen alternativen Seminartermin festzulegen.
Seminarunterlagen: Sofern nicht anders vereinbart, stellt EEnexus Digital die vertraglich zugesicherten Seminarunterlagen spätestens zu Beginn des Seminars bereit. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Rechte zur Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Inhalte und Kursunterlagen oder Teilen davon, sind EEnexus Digital vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von EEnexus Digital dürfen keine Inhalte – auch nicht auszugsweise – reproduziert, elektronisch verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
Der Auftraggeber und die Seminarteilnehmer erlangen keinerlei Veröffentlichungsrechte an den erhaltenen Inhalten. Es ist ihnen zudem nicht gestattet, die Inhalte zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu verbreiten, nachzudrucken oder über den Vertragszweck hinaus dauerhaft zu speichern, insbesondere zum Aufbau einer Datenbank oder zur Weitergabe an Dritte.
Schutz der Inhalte: Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass eine unbefugte Weitergabe oder Vervielfältigung der Seminarunterlagen durch die Seminarteilnehmer oder Dritte verhindert wird. Die Anfertigung zusätzlicher Kopien von Seminarunterlagen für die Durchführung des Seminars oder den Einsatz in weiteren Bildungsveranstaltungen durch den Auftraggeber bedarf einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EEnexus Digital.
1.14 Verzögerung oder Nichterbringung von Mitwirkungs- bzw. Beistellpflichten, Kostenfolgen
Sollte der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Beistellpflichten nicht nachkommen, ist EEnexus Digital berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen so lange zu verweigern, bis diese Pflichten erfüllt sind. Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, führen automatisch zu einer Anpassung der ursprünglich vereinbarten Termine und/oder Fristen für die Leistungserbringung. Zudem ist der Kunde verpflichtet, den durch seine mangelhafte Mitwirkung oder Beistellung entstandenen Schaden zu ersetzen.
1.15 Leistungsumfang
Nach der Bestätigung der Anmeldung und der Bezahlung des entsprechenden Entgelts erhalten die Kunden eine Zugangsberechtigung, um die Inhalte der digitalen Medien auf Geräten wie PCs, Tablets und Smartphones anzusehen und innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums zu nutzen. Das Kursangebot ist üblicherweise rund um die Uhr verfügbar, was als „Betriebszeit“ definiert wird. Ausgenommen von diesen Betriebszeiten sind Perioden, in denen Wartungsarbeiten wie Datensicherungen, Systemwartungen oder Updates der Programme und Datenbanken durchgeführt werden. EEnexus Digital behält sich das Recht vor, diese notwendigen Arbeiten auch während der regulären Betriebszeiten durchzuführen, falls dies im Interesse der Nutzer liegt. Während dieser Wartungsarbeiten kann es zu Unterbrechungen oder Störungen beim Datenabruf kommen, die EEnexus Digital nach Möglichkeit minimieren wird.
1.16 Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, das Kursangebot nur in sachgemäßer Weise zu nutzen. Er muss insbesondere – wo zutreffend – seinen Benutzernamen und sein Passwort geheim halten, darf diese nicht weitergeben oder Dritten die Kenntnisnahme ermöglichen. Weiterhin muss der Kunde alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Vertraulichkeit dieser Zugangsdaten ergreifen. Bei Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten, oder wenn der Verdacht eines solchen Missbrauchs besteht, ist dies umgehend dem Unternehmen zu melden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder bei wesentlichen Vertragsverletzungen entsprechende Untersuchungen einzuleiten, Maßnahmen zu ergreifen und bei begründetem Verdacht den Zugang zu den Inhalten vorübergehend zu sperren, bis der Verdacht durch den Kunden ausgeräumt wird. In Fällen von besonders schwerwiegenden Verstößen kann auch eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Wird der Verdacht vom Kunden entkräftet, wird die Zugangssperre aufgehoben.
1.17 Annahmeverzug und höhere Gewalt
Annahmeverzug: Falls der Auftraggeber mit der Annahme einer von EEnexus Digital geschuldeten Leistung in Verzug kommt, oder eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung unterlässt oder verzögert, ist EEnexus Digital berechtigt, die Erbringung der geschuldeten Leistung zu verweigern. Trotzdem behält EEnexus Digital ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen.
Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, die es EEnexus Digital erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistungen zu erbringen, berechtigen EEnexus Digital, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen auch Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, die EEnexus Digital direkt oder indirekt betreffen, sofern diese nicht selbst verschuldet sind.
1.18 Haftung
Haftungsbeschränkungen und Ausnahmen
EEnexus Digital sowie deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist die Haftung auf den gesetzlich vollen Umfang an Schadensersatz begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, außer bei der Verletzung von Kardinalpflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
Verjährung und Mitverschulden
Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen EEnexus Digital verjähren innerhalb eines Jahres, sofern sie nicht auf Vorsatz basieren oder Personenschäden betreffen, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Zudem wird bei der Entstehung eines Schadens ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt, was die Höhe des möglichen Schadensersatzes beeinflussen kann.
Mängelbehebung und Kündigungsrecht
Treten bei der Durchführung einer Veranstaltung wesentliche Mängel auf, die EEnexus Digital zu vertreten hat, kann das Unternehmen nach eigener Wahl die Veranstaltung ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber wiederholen oder eine angemessene Reduzierung der Vergütung anbieten. Voraussetzung hierfür ist eine unverzügliche Rüge durch den Auftraggeber.
Ausschluss weitergehender Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Kunden, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens EEnexus Digital verursacht wurden und die über die genannten Schadensersatzansprüche hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies dient der rechtlichen Klarheit und schützt beide Vertragsparteien vor unerwarteten Haftungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausgeschlossen.
1.19 Beschaffenheitsvereinbarung und Nacherfüllung
Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes richtet sich nach der vertraglichen Leistungsbeschreibung, üblicherweise spezifiziert im Pflichtenheft. Sofern nicht explizit anders vereinbart, besteht keine Verpflichtung seitens EEnexus Digital, dass die erbrachten Werkleistungen mit Produkten Dritter kompatibel sind. Bei Vorliegen von Mängeln erfolgt die Gewährleistung durch EEnexus Digital zunächst durch Nacherfüllung, wobei das Unternehmen nach eigener Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen kann. Der Kunde ist dazu verpflichtet, etwaige bereitgestellte Programmteile oder Korrekturen zu implementieren.
EEnexus Digital ist das Recht auf mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung zu gewähren. Sollten beide Versuche fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel als unerheblich einzustufen ist.
1.20 Verjährung bei Mängelhaftung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund von Mängeln beträgt 12 Monate. Diese Frist beginnt mit der Handlung, die den Mangel begründet.
1.21 Sonstige Bestimmungen
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Teilnahme am Kursangebot resultieren, wird Rosenheim festgelegt, wenn der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Diese Regelung gilt ebenfalls, falls der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach der Registrierung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Vor-Ort-Veranstaltungen
2.1 Vertragsgegenstand
Die EEnexus Digital GmbH bietet dem Auftraggeber Qualifizierungsmaßnahmen in Form von firmeninternen Seminaren an. Die Teilnehmer dieser Seminare werden vom Auftraggeber bestimmt und können beispielsweise Mitarbeiter des Unternehmens sein. Die spezifischen Details dieser Seminare werden in individuellen Verträgen festgehalten, die im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet werden.
Falls der Vertrag oder ein allgemeiner Rahmenvertrag über firmeninterne Schulungen Regelungen enthält, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, haben die Bestimmungen des jeweiligen Vertrags Vorrang vor diesen Inhouse-Seminar-AGB.
Ansonsten gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, werden von EEnexus Digital nicht anerkannt, es sei denn, EEnexus Digital hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann wirksam, wenn EEnexus Digital in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Seminarvorbereitung und ‑ausführung
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, alle notwendigen Erklärungen für die Vorbereitung und Durchführung der Seminare abzugeben und entgegenzunehmen.
Sollten die Seminare in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, stellt dieser geeignete Räume samt der benötigten Ausstattung, einschließlich der erforderlichen Hardware und Software, zur Verfügung.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Seminarteilnehmer während des Seminars nicht gestört werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, EEnexus Digital alle für die Vorbereitung und Durchführung des Seminars erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Falls EEnexus Digital dem Auftraggeber für Seminare außerhalb ihrer eigenen Trainingszentren Equipment wie Hardware, Beamer, Flipcharts, Metaplanwände etc. bereitstellt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme abzuschließen und auf Anfrage von EEnexus Digital einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
2.3 Bereitstellung von Software und Datensicherung
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen Systemumgebung und der erforderlichen Software-Lizenzen, die sowohl den Mitarbeitern des Auftraggebers (Seminarteilnehmer) als auch den Referenten und Systembetreuern von EEnexus Digital unentgeltlich zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur temporären Überlassung dieser Lizenzen für die im Vertrag definierten Zwecke berechtigt ist und dass durch diese Überlassung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er garantiert weiterhin, dass der Nutzungsumfang der Lizenzen während der Vertragslaufzeit vollumfänglich gewährleistet bleibt. EEnexus Digital verpflichtet sich, diese Lizenzen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Schulungen zu nutzen und sichert zu, dass die Software nach Beendigung der Seminare vollständig deinstalliert wird. Es wird zusätzlich zugesichert, dass die Lizenzen nicht über den vertraglich festgelegten Rahmen hinaus genutzt werden.
Im Falle der Nutzung von Daten des Auftraggebers während der Seminare sichert dieser zu, eine adäquate Datensicherung bereitzustellen. Diese Sicherung muss gewährleisten, dass vernichtete oder verloren gegangene Daten mit einem vertretbaren Aufwand in maschinenlesbarer Form rekonstruiert werden können.
3. Online Veranstaltungen
3.1 Technische Voraussetzungen und Zugang zum Kursangebot
Teilnehmer sind verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen zu schaffen. EEnexus Digital informiert über notwendige technische Spezifikationen. Weitere softwareabhängige Anforderungen können je nach Kursangebot variieren. Die Bereitstellung des Internetzugangs oder der Zugang zu Kundensystemen ist nicht Teil dieser Vereinbarung.
Sollten Störungen auftreten, die in den Verantwortungsbereich von EEnexus Digital fallen, müssen diese unverzüglich gerügt werden. EEnexus Digital wird daraufhin die Leistung unverzüglich nachbessern. Falls die Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist und nach einer berechtigten Rüge nicht vertragsgemäß erbracht wird, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet.
3.2 Zugangsregelungen
Zugangsberechtigungen werden nach der Registrierung und Bezahlung zur Verfügung gestellt. Die genauen Zugangsmodalitäten werden mit der Bestätigung der Anmeldung mitgeteilt.
3.3 Störungen und Wartungsarbeiten
EEnexus Digital ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten auch während der Betriebszeiten durchzuführen. Störungen durch höhere Gewalt oder technische Probleme, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, führen nicht zu Haftungsansprüchen.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine solche, die dem ursprünglich intendierten Zweck am nächsten kommt.
4.2 Schriftform
Alle mündlichen Nebenabreden zu diesen AGB sind ungültig. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, um rechtswirksam zu sein. Auch die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses kann nur schriftlich erfolgen.
4.3 Anwendbares Recht
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4.4 Gerichtsstand
Rosenheim wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag festgelegt. Ungeachtet dessen behält sich EEnexus Digital das Recht vor, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.