All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

AGB Schu­lun­gen & Work­shops — Stand 10.05.2024

1. All­ge­mein

1.1 Ver­trags­part­ner und Erfül­lungs­ort

Ver­trags­part­ner des Kun­den ist EEnexus Digi­tal GmbH

Ober­austr. 34, 83026 Rosen­heim,

ges. ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer Beh­dad Taba­ta­baei

Bezüg­lich aller sich aus dem Ver­trag erge­ben­den Ver­bind­lich­kei­ten der EEnexus Digi­tal GmbH ist der Erfül­lungs­ort Rosen­heim.

1.2 Gel­tungs­be­reich und Begriffs­de­fi­ni­tio­nen

Die fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) regeln die Inan­spruch­nah­me von Schu­lun­gen, Live-Online-Trai­nings, hybri­dem Ler­nen und Work­shops (fort­an „Kur­se“) ange­bo­ten durch EEnexus Digi­tal GmbH. Die­se Bedin­gun­gen sind die Grund­la­ge für alle Dienst­leis­tun­gen, die im Rah­men die­ser Kur­se ange­bo­ten wer­den. Wir akzep­tie­ren aus­schließ­lich unse­re eige­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Bedin­gun­gen, die die­sen wider­spre­chen oder von ihnen abwei­chen und von Sei­ten des Kun­den vor­ge­legt wer­den, erken­nen wir nur an, wenn eine aus­drück­li­che und schrift­li­che Zustim­mung unse­rer­seits vor­liegt. Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen blei­ben auch dann gül­tig, wenn wir die Dienst­leis­tung ohne Vor­be­halt erbrin­gen, obwohl wir Kennt­nis von abwei­chen­den Bedin­gun­gen des Kun­den haben.

Begriffs­de­fi­ni­ti­on:

  • Kun­den: Kun­den im Sin­ne die­ser AGB sind aus­schließ­lich Unter­neh­mer gemäß § 14 BGB bzw. § 2 UStG. Die EEnexus Digi­tal GmbH erbringt ihre Dienst­leis­tun­gen aus­schließ­lich gegen­über Geschäfts­kun­den im Rah­men von Busi­ness to Busi­ness (B2B) Leis­tun­gen.
  • Schu­lun­gen bzw. Trai­nings: Bezeich­nen jed­we­de vor-Ort durch­ge­führ­te Ver­an­stal­tun­gen zum Wis­sens­er­werb.
  • Live-Online-Trai­nings: Bezeich­net jed­we­de Form von Online-Trai­nings in Echt­zeit.
  • Hybri­des Ler­nen: Bezeich­net jed­we­de Misch­form der Lern­for­ma­te Schu­lun­gen und Live-Online-Trai­nings.
  • Work­shops: Bezeich­nen inter­ak­ti­ve Ver­an­stal­tun­gen, die auf die Ver­tie­fung spe­zi­fi­scher Fähig­kei­ten oder Wis­sens­be­rei­che aus­ge­rich­tet sind. Sie zeich­nen sich durch eine akti­ve Teil­nah­me und die prak­ti­sche Anwen­dung des Erlern­ten aus. Work­shops kön­nen sowohl vor Ort als auch in einem vir­tu­el­len For­mat abge­hal­ten wer­den und för­dern die direk­te Zusam­men­ar­beit und den Erfah­rungs­aus­tausch zwi­schen den Teil­neh­men­den und Trai­nern bzw. Mode­ra­to­ren.

1.3 Ver­trags­ab­schluss

Das Dar­stel­len und Bewer­ben unse­rer Kur­se auf der Web­site dient ledig­lich als Auf­for­de­rung zur Buchung und stellt kein ver­bind­li­ches Ange­bot dar. Ein Ver­trag kommt erst mit unse­rer aus­drück­li­chen Bestä­ti­gung Ihrer Bestel­lung zustan­de. Nach­dem Sie Ihre Bestel­lung abge­ge­ben haben, sind Sie für zwei (2) Wochen an die­se gebun­den, wobei das Datum des Ein­gangs bei uns oder der Zeit­punkt unse­rer tele­fo­ni­schen Bestell­an­nah­me maß­geb­lich ist. Dies beein­träch­tigt nicht Ihr even­tu­el­les Recht, die Buchung zu wider­ru­fen. Sie haben die Mög­lich­keit, sich rechts­ver­bind­lich über das Inter­net, tele­fo­nisch, schrift­lich, per Fax oder per E‑Mail bei unse­rem Kun­den­dienst anzu­mel­den.

Zudem kön­nen Sie Ange­bo­te über unse­ren Ver­trieb anfor­dern und beauf­tra­gen. Nach erfolg­ter Beauf­tra­gung, sen­den wir Ihnen dar­auf­hin eine schrift­li­che, per Fax oder per E‑Mail über­mit­tel­te Anmel­de- oder Ange­bots­an­nah­me­er­klä­rung oder Auf­trags­be­stä­ti­gung zu, mit der der Ver­trag wirk­sam wird. Auf­grund der begrenz­ten Teil­neh­mer­zahl unse­rer Kur­se erfolgt die Berück­sich­ti­gung der Anmel­dun­gen nach der Rei­hen­fol­ge ihres Ein­gangs. Ihre Daten wer­den zu inter­nen Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­zwe­cken elek­tro­nisch erfasst.

1.4 Ver­trau­lich­keit und Treue­pflich­ten

Ver­trau­lich­keit von Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­sen: EEnexus Digi­tal ver­pflich­tet sich, alle im Rah­men der Ver­trags­aus­füh­rung bekannt gewor­de­nen Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se des Auf­trag­ge­bers ver­trau­lich zu behan­deln und aus­schließ­lich für die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zwe­cke zu nut­zen. Auf Wunsch des Auf­trag­ge­bers wird EEnexus Digi­tal ihren Mit­ar­bei­tern anwei­sen, eine ent­spre­chen­de schrift­li­che Ver­trau­lich­keits­er­klä­rung gegen­über dem Auf­trag­ge­ber abzu­ge­ben.

Loya­li­tät und Abwer­be­ver­bot: Der Auf­trag­ge­ber und EEnexus Digi­tal ver­pflich­ten sich zu gegen­sei­ti­ger Loya­li­tät. Sie ver­ein­ba­ren, dass sowohl wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit als auch für zwölf Mona­te nach deren Been­di­gung kei­ne Abwer­bung von Mit­ar­bei­tern oder ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­tern des jeweils ande­ren Part­ners, die in Ver­bin­dung mit dem Ver­trag tätig gewe­sen sind, erfolgt. Dies gilt auch für freie Mit­ar­bei­ter.

Daten­schutz: Bei­de Ver­trags­part­ner ver­pflich­ten sich zur Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Daten­schutz­be­stim­mun­gen und wer­den ihre Mit­ar­bei­ter anwei­sen, die­se Bestim­mun­gen eben­falls zu beach­ten.

Die­se Klau­seln schüt­zen die Inte­gri­tät und die Inter­es­sen bei­der Par­tei­en, indem sie die Ver­trau­lich­keit von sen­si­blen Infor­ma­tio­nen sicher­stel­len und die Loya­li­tät zwi­schen den Geschäfts­part­nern för­dern. Zudem wird ein hohes Maß an Daten­schutz gewähr­leis­tet.

1.5 Ver­gü­tung und Zah­lungs­ziel

EEnexus Digi­tal erhält für die Durch­füh­rung von Kur­sen eine ver­trag­lich ver­ein­bar­te Ver­gü­tung. Zudem wer­den Rei­se­kos­ten, Spe­sen und wei­te­re Aus­la­gen erstat­tet, sofern dies ver­trag­lich gere­gelt ist.

Als Rei­se­kos­ten gel­ten alle Mehr­auf­wen­dun­gen, ver­ur­sacht durch eine Dienst­rei­se. Die­se umfas­sen Kos­ten für: Fahrt, Über­nach­tung, Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wän­de sowie glaub­haf­te Neben­kos­ten. Berech­net wer­den die­se Rei­se­kos­ten beleg­wei­se:

  • Flug
    • Eco­no­my (inner­halb Euro­pas)
    • Busi­ness (außer­halb Euro­pas)
  • Bahn: 1. Klas­se mit Bahn­card
  • Miet­wa­gen-/Ta­xi
  • Fahrt mit eige­nem PKW mit EUR 0,50 je gefah­re­nem Kilo­me­ter
  • Über­nach­tun­gen in geho­be­nen Mit­tel­klas­se­ho­tels
  • Sons­ti­ge nöti­ge Auf­wen­dun­gen und Spe­sen

Die Höhe der Ver­pfle­gungs­pau­scha­len rich­tet sich am Auf­ent­halts­ort des jewei­li­gen EEnexus Digi­tal Mit­ar­bei­ters und der damit ver­bun­de­nen Ver­an­stal­tung.

Wenn nicht anders ver­ein­bart, sind alle Ver­gü­tun­gen sowie Kosten‑, Aus­la­gen- und Spe­sen­er­stat­tun­gen unmit­tel­bar nach Rech­nungs­stel­lung in vol­ler Höhe fäl­lig. Auf die­se Beträ­ge wird zusätz­lich die zum Zeit­punkt der Leis­tungs­er­brin­gung gül­ti­ge gesetz­li­che Umsatz­steu­er erho­ben. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den die aus­ste­hen­den For­de­run­gen mit 7 % über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz ver­zinst. EEnexus Digi­tal behält sich das Recht vor, wei­ter­ge­hen­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend zu machen.

1.6 Zah­lungs­be­din­gun­gen

Nach Ver­trags­ab­schluss wird die ent­spre­chen­de Ver­gü­tung fäl­lig. Details zur Zah­lung wer­den in der Rech­nung fest­ge­legt. Zah­lungs­ver­zug tritt gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ein. Eine nur zeit­wei­se Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung berech­tigt nicht zur Min­de­rung der Teil­nah­me­ge­bühr.

1.7 Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen und Ter­min­ver­schie­bun­gen

Unab­hän­gig von einem even­tu­el­len Wider­rufs­recht bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen, auf wel­ches wir in die­sem Fall aus­drück­lich hin­wei­sen, haben Sie die Mög­lich­keit, Ihre Kurs­an­mel­dung bis zu 20 Werk­ta­ge vor dem Start des Kur­ses (ohne den Start­tag selbst zu zäh­len) kos­ten­frei zu stor­nie­ren. Soll­ten Sie die Anmel­dung jedoch spä­ter als 11 Werk­ta­ge vor Kurs­be­ginn zurück­zie­hen oder den Kurs nicht wahr­neh­men, berech­nen wir Ihnen die gesam­te Kurs­ge­bühr.

Bei einem Rück­tritt muss der Auf­trag­ge­ber auch die bis zum Zeit­punkt des Rück­tritts ver­trags­ge­mäß getä­tig­ten Auf­wen­dun­gen erstat­ten, sofern die­se im Rah­men der Ver­trags­durch­füh­rung zu erwar­ten waren und der Auf­trag­ge­ber über den Beginn der Vor­be­rei­tungs­leis­tun­gen infor­miert wur­de. Zudem wer­den durch den Rück­tritt ent­ste­hen­de Zusatz­kos­ten nach Nach­weis berech­net.

Ter­min­ver­schie­bun­gen müs­sen min­des­tens vier Wochen vor dem geplan­ten Beginn schrift­lich bei EEnexus Digi­tal bean­tragt wer­den. Bei Ver­schie­bun­gen weni­ger als vier Wochen vor Semi­nar­be­ginn fal­len zusätz­lich 10 % der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung an, bei weni­ger als zwei Wochen 25 % und bei weni­ger als einer Woche 50 %.

EEnexus Digi­tal ist berech­tigt, den Ver­trag frist­los zu kün­di­gen, falls über das Ver­mö­gen des Auf­trag­ge­bers ein Insol­venz­an­trag gestellt wird.

Die­se Klau­seln die­nen der finan­zi­el­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Absi­che­rung von EEnexus Digi­tal gegen­über kurz­fris­ti­gen Ver­än­de­run­gen und Aus­fäl­len durch den Auf­trag­ge­ber und gewähr­leis­ten eine ange­mes­se­ne Kom­pen­sa­ti­on für bereits getä­tig­te Inves­ti­tio­nen in Vor­be­rei­tun­gen.

1.8 Ver­tre­tungs­be­stim­mung

Es besteht die Mög­lich­keit der Ver­tre­tungs­re­ge­lung für ange­mel­de­te Teil­neh­mer frei von Kos­ten. Zur Durch­füh­rung einer Ver­tre­tung ist eine vor­he­ri­ge Mit­tei­lung des Ersatz­teil­neh­mers per E‑Mail erfor­der­lich.

1.9 Wider­rufs­recht und Stor­nie­rung für Ver­brau­cher

Die­ser Abschnitt ent­fällt, da unse­re Dienst­leis­tun­gen aus­schließ­lich für Geschäfts­kun­den (B2B) bestimmt sind.

1.10 Ver­an­stal­tungs­ab­sa­gen

EEnexus Digi­tal behält sich das Recht vor, Ver­an­stal­tun­gen bis spä­tes­tens fünf Tage vor dem geplan­ten Ter­min abzu­sa­gen, falls die erfor­der­li­che Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht erreicht wird oder wich­ti­ge, unvor­her­seh­ba­re Umstän­de ein­tre­ten (zum Bei­spiel eine plötz­li­che Erkran­kung des Trai­ners, die nicht kom­pen­siert wer­den kann, oder höhe­re Gewalt). Soll­te es EEnexus Digi­tal nicht mög­lich sein, alter­na­ti­ve Ter­mi­ne für das Semi­nar­the­ma anzu­bie­ten, wer­den die bereits ent­rich­te­ten Teil­nah­me­ge­büh­ren zurück­er­stat­tet.

Bei einer Absa­ge unse­rer­seits wer­den wir ver­su­chen, Sie auf einen alter­na­ti­ven Kurs umzu­bu­chen, falls Sie damit ein­ver­stan­den sind. Soll­ten Sie dies nicht wün­schen, erstat­ten wir die bereits gezahl­ten Gebüh­ren zurück. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen.

1.11 Urhe­ber­recht

Wir behal­ten uns alle Rech­te vor, ein­schließ­lich der Rech­te an Über­set­zung, Nach­druck und Ver­viel­fäl­ti­gung der Inhal­te sowie Kurs­un­ter­la­gen und ‑medi­en oder Tei­le davon. Ohne unse­re aus­drück­li­che schrift­li­che Zustim­mung darf kein Teil der Inhal­te oder Kurs­ma­te­ria­li­en, auch nicht aus­zugs­wei­se, in irgend­ei­ner Form repro­du­ziert wer­den. Dies schließt die Ver­ar­bei­tung mit elek­tro­ni­schen Sys­te­men, Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung oder öffent­li­che Wie­der­ga­be zu jeg­li­chen Zwe­cken, ein­schließ­lich der Unter­richts­ge­stal­tung, aus. Mit dem Erwerb von Kurs­ma­te­ria­li­en oder Inhal­ten erlan­gen Sie kei­ne Rech­te zur Ver­öf­fent­li­chung die­ser Inhal­te. Es ist Ihnen unter­sagt, die bezo­ge­nen Inhal­te ganz oder teil­wei­se zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu modi­fi­zie­ren, zu ver­brei­ten, nach­zu­dru­cken, über den Zweck des Ver­trags hin­aus dau­er­haft zu spei­chern, bei­spiels­wei­se zum Auf­bau einer Daten­bank, oder an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben.

Im Rah­men der Kur­se ver­wen­de­te Soft­ware ein­schließ­lich elek­tro­ni­scher Lern­me­di­en ist durch Urhe­ber- und Mar­ken­rech­te geschützt. Die­se Soft­ware und Lern­me­di­en dür­fen nicht kopiert, in maschi­nen­les­ba­rer Form ver­ar­bei­tet oder auf EDV-Sys­te­men außer­halb der EEnexus Digi­tal GmbH genutzt oder gespei­chert wer­den, es sei denn, es besteht eine geson­der­te schrift­li­che Ver­ein­ba­rung.

1.12 Bei­stel­lung von Kurs­ma­te­ri­al

Sofern für die Kur­se Kun­den­ma­te­ri­al wie Tex­te, Bil­der, Logos, E‑Learnings, Tabel­len oder Gra­fi­ken (im Fol­gen­den „Kun­den­ma­te­ri­al“) benö­tigt wird, ist es Auf­ga­be des Kun­den, die­ses Mate­ri­al in digi­ta­ler Form und in der not­wen­di­gen Qua­li­tät für die ver­trags­ge­mä­ße Leis­tungs­er­brin­gung frist­ge­recht zur Ver­fü­gung zu stel­len, es sei denn, es wur­de anders ver­ein­bart.

Soll­te das vom Kun­den bereit­ge­stell­te Mate­ri­al nicht den erfor­der­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, erfolgt eine ent­spre­chen­de Auf­be­rei­tung gegen eine geson­der­te, nach Auf­wand berech­ne­te Ver­gü­tung. Die Beschaf­fung oder Her­stel­lung des Kun­den­ma­te­ri­als obliegt allein dem Kun­den. Das Mate­ri­al darf nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen, ein­schließ­lich Straf‑, Urhe­ber- und sons­ti­gen Rech­ten Drit­ter. Es wird nicht geprüft, ob das Mate­ri­al für die vom Kun­den inten­dier­ten Zwe­cke geeig­net ist, jedoch wird dar­auf hin­ge­wie­sen, falls erkenn­bar ist, dass der Kun­de von fal­schen Annah­men aus­geht.

Der Kun­de über­nimmt die vol­le Ver­ant­wor­tung und stellt uns von jeg­li­cher Haf­tung frei, ein­schließ­lich Scha­dens­er­satz und sons­ti­gen Kos­ten, die aus Rechts­ver­let­zun­gen durch das bereit­ge­stell­te Kun­den­ma­te­ri­al resul­tie­ren könn­ten.

Falls das Kun­den­ma­te­ri­al recht­lich geschützt ist (z. B. durch Urhe­ber- oder Mar­ken­rech­te), räumt der Kun­de uns ein zeit­lich auf die Dau­er der Ver­trags­be­zie­hung begrenz­tes, nicht-exklu­si­ves Recht ein, das Mate­ri­al im Rah­men der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen zu nut­zen und alle dazu not­wen­di­gen oder nütz­li­chen Hand­lun­gen vor­zu­neh­men. Die übri­gen Rech­te am Kun­den­ma­te­ri­al ver­blei­ben beim Kun­den.

1.13 Refe­ren­ten und Semi­nar­un­ter­la­gen

Refe­ren­ten: EEnexus Digi­tal ist ver­ant­wort­lich für die Bereit­stel­lung der in den Ver­trä­gen benann­ten Refe­ren­ten für die Semi­na­re. Soll­te ein Refe­rent aus Grün­den, die EEnexus Digi­tal nicht zu ver­tre­ten hat, zu einem geplan­ten Semi­nar­ter­min aus­fal­len, hat EEnexus Digi­tal das Recht, nach eige­nem Ermes­sen einen geeig­ne­ten Ersatz­re­fe­ren­ten zu benen­nen oder in Abstim­mung mit dem Auf­trag­ge­ber einen alter­na­ti­ven Semi­nar­ter­min fest­zu­le­gen.

Semi­nar­un­ter­la­gen: Sofern nicht anders ver­ein­bart, stellt EEnexus Digi­tal die ver­trag­lich zuge­si­cher­ten Semi­nar­un­ter­la­gen spä­tes­tens zu Beginn des Semi­nars bereit. Die­se Unter­la­gen sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Alle Rech­te, ein­schließ­lich der Rech­te zur Über­set­zung, des Nach­drucks und der Ver­viel­fäl­ti­gung der Inhal­te und Kurs­un­ter­la­gen oder Tei­len davon, sind EEnexus Digi­tal vor­be­hal­ten. Ohne schrift­li­che Geneh­mi­gung von EEnexus Digi­tal dür­fen kei­ne Inhal­te – auch nicht aus­zugs­wei­se – repro­du­ziert, elek­tro­nisch ver­ar­bei­tet, ver­viel­fäl­tigt, ver­brei­tet oder öffent­lich wie­der­ge­ge­ben wer­den.

Der Auf­trag­ge­ber und die Semi­nar­teil­neh­mer erlan­gen kei­ner­lei Ver­öf­fent­li­chungs­rech­te an den erhal­te­nen Inhal­ten. Es ist ihnen zudem nicht gestat­tet, die Inhal­te zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu modi­fi­zie­ren, zu ver­brei­ten, nach­zu­dru­cken oder über den Ver­trags­zweck hin­aus dau­er­haft zu spei­chern, ins­be­son­de­re zum Auf­bau einer Daten­bank oder zur Wei­ter­ga­be an Drit­te.

Schutz der Inhal­te: Der Auf­trag­ge­ber muss sicher­stel­len, dass eine unbe­fug­te Wei­ter­ga­be oder Ver­viel­fäl­ti­gung der Semi­nar­un­ter­la­gen durch die Semi­nar­teil­neh­mer oder Drit­te ver­hin­dert wird. Die Anfer­ti­gung zusätz­li­cher Kopien von Semi­nar­un­ter­la­gen für die Durch­füh­rung des Semi­nars oder den Ein­satz in wei­te­ren Bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen durch den Auf­trag­ge­ber bedarf einer vor­he­ri­gen aus­drück­li­chen schrift­li­chen Zustim­mung von EEnexus Digi­tal.

1.14 Ver­zö­ge­rung oder Nicht­er­brin­gung von Mit­wir­kungs- bzw. Bei­stell­pflich­ten, Kos­ten­fol­gen

Soll­te der Kun­de sei­nen Mit­wir­kungs- oder Bei­stell­pflich­ten nicht nach­kom­men, ist EEnexus Digi­tal berech­tigt, die Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen so lan­ge zu ver­wei­gern, bis die­se Pflich­ten erfüllt sind. Ver­zö­ge­run­gen, die durch den Kun­den ver­ur­sacht wer­den, füh­ren auto­ma­tisch zu einer Anpas­sung der ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne und/oder Fris­ten für die Leis­tungs­er­brin­gung. Zudem ist der Kun­de ver­pflich­tet, den durch sei­ne man­gel­haf­te Mit­wir­kung oder Bei­stel­lung ent­stan­de­nen Scha­den zu erset­zen.

1.15 Leis­tungs­um­fang

Nach der Bestä­ti­gung der Anmel­dung und der Bezah­lung des ent­spre­chen­den Ent­gelts erhal­ten die Kun­den eine Zugangs­be­rech­ti­gung, um die Inhal­te der digi­ta­len Medi­en auf Gerä­ten wie PCs, Tablets und Smart­phones anzu­se­hen und inner­halb des ver­ein­bar­ten Nut­zungs­zeit­raums zu nut­zen. Das Kurs­an­ge­bot ist übli­cher­wei­se rund um die Uhr ver­füg­bar, was als „Betriebs­zeit“ defi­niert wird. Aus­ge­nom­men von die­sen Betriebs­zei­ten sind Peri­oden, in denen War­tungs­ar­bei­ten wie Daten­si­che­run­gen, Sys­tem­war­tun­gen oder Updates der Pro­gram­me und Daten­ban­ken durch­ge­führt wer­den. EEnexus Digi­tal behält sich das Recht vor, die­se not­wen­di­gen Arbei­ten auch wäh­rend der regu­lä­ren Betriebs­zei­ten durch­zu­füh­ren, falls dies im Inter­es­se der Nut­zer liegt. Wäh­rend die­ser War­tungs­ar­bei­ten kann es zu Unter­bre­chun­gen oder Stö­run­gen beim Daten­ab­ruf kom­men, die EEnexus Digi­tal nach Mög­lich­keit mini­mie­ren wird.

1.16 Ver­pflich­tun­gen des Kun­den

Der Kun­de ist ver­pflich­tet, das Kurs­an­ge­bot nur in sach­ge­mä­ßer Wei­se zu nut­zen. Er muss ins­be­son­de­re – wo zutref­fend – sei­nen Benut­zer­na­men und sein Pass­wort geheim hal­ten, darf die­se nicht wei­ter­ge­ben oder Drit­ten die Kennt­nis­nah­me ermög­li­chen. Wei­ter­hin muss der Kun­de alle not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Siche­rung der Ver­trau­lich­keit die­ser Zugangs­da­ten ergrei­fen. Bei Miss­brauch oder Ver­lust der Zugangs­da­ten, oder wenn der Ver­dacht eines sol­chen Miss­brauchs besteht, ist dies umge­hend dem Unter­neh­men zu mel­den. Wir behal­ten uns das Recht vor, bei Ver­dacht auf miss­bräuch­li­che Nut­zung oder bei wesent­li­chen Ver­trags­ver­let­zun­gen ent­spre­chen­de Unter­su­chun­gen ein­zu­lei­ten, Maß­nah­men zu ergrei­fen und bei begrün­de­tem Ver­dacht den Zugang zu den Inhal­ten vor­über­ge­hend zu sper­ren, bis der Ver­dacht durch den Kun­den aus­ge­räumt wird. In Fäl­len von beson­ders schwer­wie­gen­den Ver­stö­ßen kann auch eine frist­lo­se Kün­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses erfol­gen. Wird der Ver­dacht vom Kun­den ent­kräf­tet, wird die Zugangs­sper­re auf­ge­ho­ben.

1.17 Annah­me­ver­zug und höhe­re Gewalt

Annah­me­ver­zug: Falls der Auf­trag­ge­ber mit der Annah­me einer von EEnexus Digi­tal geschul­de­ten Leis­tung in Ver­zug kommt, oder eine ihm oblie­gen­de Mit­wir­kungs­leis­tung unter­lässt oder ver­zö­gert, ist EEnexus Digi­tal berech­tigt, die Erbrin­gung der geschul­de­ten Leis­tung zu ver­wei­gern. Trotz­dem behält EEnexus Digi­tal ihren Anspruch auf die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung, abzüg­lich even­tu­ell erspar­ter Auf­wen­dun­gen.

Höhe­re Gewalt: Ereig­nis­se höhe­rer Gewalt, die es EEnexus Digi­tal erschwe­ren oder unmög­lich machen, ihre Leis­tun­gen zu erbrin­gen, berech­ti­gen EEnexus Digi­tal, die Erfül­lung ihrer Ver­pflich­tun­gen um die Dau­er der Behin­de­rung und eine ange­mes­se­ne Anlauf­zeit zu ver­schie­ben. Zu den Ereig­nis­sen höhe­rer Gewalt zäh­len auch Streik, Aus­sper­rung und ähn­li­che Umstän­de, die EEnexus Digi­tal direkt oder indi­rekt betref­fen, sofern die­se nicht selbst ver­schul­det sind.

1.18 Haf­tung

Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und Aus­nah­men

EEnexus Digi­tal sowie deren Ange­stell­ten, Arbeit­neh­mer, Mit­ar­bei­ter, Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen haf­ten aus­schließ­lich bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. In die­sen Fäl­len ist die Haf­tung auf den gesetz­lich vol­len Umfang an Scha­dens­er­satz begrenzt. Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit beschränkt sich die Haf­tung auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den, außer bei der Ver­let­zung von Kar­di­nal­pflich­ten, die die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags wesent­lich ermög­li­chen und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner ver­trau­en darf. Die genann­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht für Per­so­nen­schä­den, Schä­den nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz sowie bei vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen.

Ver­jäh­rung und Mit­ver­schul­den

Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz oder Ersatz ver­geb­li­cher Auf­wen­dun­gen gegen EEnexus Digi­tal ver­jäh­ren inner­halb eines Jah­res, sofern sie nicht auf Vor­satz basie­ren oder Per­so­nen­schä­den betref­fen, für die die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten gel­ten. Zudem wird bei der Ent­ste­hung eines Scha­dens ein mög­li­ches Mit­ver­schul­den des Geschä­dig­ten berück­sich­tigt, was die Höhe des mög­li­chen Scha­dens­er­sat­zes beein­flus­sen kann.

Män­gel­be­he­bung und Kün­di­gungs­recht

Tre­ten bei der Durch­füh­rung einer Ver­an­stal­tung wesent­li­che Män­gel auf, die EEnexus Digi­tal zu ver­tre­ten hat, kann das Unter­neh­men nach eige­ner Wahl die Ver­an­stal­tung ohne zusätz­li­che Kos­ten für den Auf­trag­ge­ber wie­der­ho­len oder eine ange­mes­se­ne Redu­zie­rung der Ver­gü­tung anbie­ten. Vor­aus­set­zung hier­für ist eine unver­züg­li­che Rüge durch den Auf­trag­ge­ber.

Aus­schluss wei­ter­ge­hen­der Ansprü­che

Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Kun­den, die nicht durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit sei­tens EEnexus Digi­tal ver­ur­sacht wur­den und die über die genann­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­che hin­aus­ge­hen, sind aus­ge­schlos­sen. Dies dient der recht­li­chen Klar­heit und schützt bei­de Ver­trags­par­tei­en vor uner­war­te­ten Haf­tun­gen.

Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt hier­von unbe­rührt. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Kun­den wegen Pflicht­ver­let­zung sind, außer bei Vor­satz, gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, aus­ge­schlos­sen.

1.19 Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung und Nach­er­fül­lung

Die Beschaf­fen­heit des Ver­trags­ge­gen­stan­des rich­tet sich nach der ver­trag­li­chen Leis­tungs­be­schrei­bung, übli­cher­wei­se spe­zi­fi­ziert im Pflich­ten­heft. Sofern nicht expli­zit anders ver­ein­bart, besteht kei­ne Ver­pflich­tung sei­tens EEnexus Digi­tal, dass die erbrach­ten Werk­leis­tun­gen mit Pro­duk­ten Drit­ter kom­pa­ti­bel sind. Bei Vor­lie­gen von Män­geln erfolgt die Gewähr­leis­tung durch EEnexus Digi­tal zunächst durch Nach­er­fül­lung, wobei das Unter­neh­men nach eige­ner Wahl zwi­schen Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung wäh­len kann. Der Kun­de ist dazu ver­pflich­tet, etwa­ige bereit­ge­stell­te Pro­gramm­tei­le oder Kor­rek­tu­ren zu imple­men­tie­ren.

EEnexus Digi­tal ist das Recht auf min­des­tens zwei Ver­su­che zur Nach­er­fül­lung zu gewäh­ren. Soll­ten bei­de Ver­su­che fehl­schla­gen, hat der Kun­de das Recht, die Ver­gü­tung zu min­dern oder vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Ein Rück­tritt ist jedoch aus­ge­schlos­sen, wenn der Man­gel als uner­heb­lich ein­zu­stu­fen ist.

1.20 Ver­jäh­rung bei Män­gel­haf­tung

Die Ver­jäh­rungs­frist für Ansprü­che auf­grund von Män­geln beträgt 12 Mona­te. Die­se Frist beginnt mit der Hand­lung, die den Man­gel begrün­det.

1.21 Sons­ti­ge Bestim­mun­gen

Für das Ver­trags­ver­hält­nis gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Als Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten, die aus der Teil­nah­me am Kurs­an­ge­bot resul­tie­ren, wird Rosen­heim fest­ge­legt, wenn der Teil­neh­mer Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, oder kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat. Die­se Rege­lung gilt eben­falls, falls der Teil­neh­mer sei­nen Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt nach der Regis­trie­rung aus dem Gel­tungs­be­reich der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­legt, oder sein Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halt zum Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist.

2. Vor-Ort-Ver­an­stal­tun­gen

2.1 Ver­trags­ge­gen­stand

Die EEnexus Digi­tal GmbH bie­tet dem Auf­trag­ge­ber Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men in Form von fir­men­in­ter­nen Semi­na­ren an. Die Teil­neh­mer die­ser Semi­na­re wer­den vom Auf­trag­ge­ber bestimmt und kön­nen bei­spiels­wei­se Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens sein. Die spe­zi­fi­schen Details die­ser Semi­na­re wer­den in indi­vi­du­el­len Ver­trä­gen fest­ge­hal­ten, die im Fol­gen­den als „Ver­trag“ bezeich­net wer­den.

Falls der Ver­trag oder ein all­ge­mei­ner Rah­men­ver­trag über fir­men­in­ter­ne Schu­lun­gen Rege­lun­gen ent­hält, die von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chen, haben die Bestim­mun­gen des jewei­li­gen Ver­trags Vor­rang vor die­sen Inhouse-Semi­nar-AGB.

Ansons­ten gel­ten aus­schließ­lich die­se Geschäfts­be­din­gun­gen. Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers, die die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen wider­spre­chen oder von ihnen abwei­chen, wer­den von EEnexus Digi­tal nicht aner­kannt, es sei denn, EEnexus Digi­tal hat deren Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt.

Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen blei­ben auch dann wirk­sam, wenn EEnexus Digi­tal in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder abwei­chen­der Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers die Leis­tun­gen vor­be­halt­los erbringt.

2.2 Mit­wir­kungs­pflich­ten des Auf­trag­ge­bers bei der Semi­nar­vor­be­rei­tung und ‑aus­füh­rung

Der Auf­trag­ge­ber benennt einen ver­ant­wort­li­chen Ansprech­part­ner, der befugt ist, alle not­wen­di­gen Erklä­run­gen für die Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Semi­na­re abzu­ge­ben und ent­ge­gen­zu­neh­men.

Soll­ten die Semi­na­re in den Räum­lich­kei­ten des Auf­trag­ge­bers statt­fin­den, stellt die­ser geeig­ne­te Räu­me samt der benö­tig­ten Aus­stat­tung, ein­schließ­lich der erfor­der­li­chen Hard­ware und Soft­ware, zur Ver­fü­gung.

Der Auf­trag­ge­ber gewähr­leis­tet, dass die Semi­nar­teil­neh­mer wäh­rend des Semi­nars nicht gestört wer­den.

Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, EEnexus Digi­tal alle für die Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des Semi­nars erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen recht­zei­tig zur Ver­fü­gung zu stel­len.

Falls EEnexus Digi­tal dem Auf­trag­ge­ber für Semi­na­re außer­halb ihrer eige­nen Trai­nings­zen­tren Equip­ment wie Hard­ware, Bea­mer, Flip­charts, Meta­plan­wän­de etc. bereit­stellt, ist der Auf­trag­ge­ber dazu ver­pflich­tet, eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit ange­mes­se­ner Deckungs­sum­me abzu­schlie­ßen und auf Anfra­ge von EEnexus Digi­tal einen ent­spre­chen­den Nach­weis zu erbrin­gen.

2.3 Bereit­stel­lung von Soft­ware und Daten­si­che­rung

Der Auf­trag­ge­ber ist ver­ant­wort­lich für die Bereit­stel­lung der not­wen­di­gen Sys­tem­um­ge­bung und der erfor­der­li­chen Soft­ware-Lizen­zen, die sowohl den Mit­ar­bei­tern des Auf­trag­ge­bers (Semi­nar­teil­neh­mer) als auch den Refe­ren­ten und Sys­tem­be­treu­ern von EEnexus Digi­tal unent­gelt­lich zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Auf­trag­ge­ber bestä­tigt, dass er zur tem­po­rä­ren Über­las­sung die­ser Lizen­zen für die im Ver­trag defi­nier­ten Zwe­cke berech­tigt ist und dass durch die­se Über­las­sung kei­ne Schutz­rech­te Drit­ter ver­letzt wer­den. Er garan­tiert wei­ter­hin, dass der Nut­zungs­um­fang der Lizen­zen wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit voll­um­fäng­lich gewähr­leis­tet bleibt. EEnexus Digi­tal ver­pflich­tet sich, die­se Lizen­zen aus­schließ­lich zur Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Schu­lun­gen zu nut­zen und sichert zu, dass die Soft­ware nach Been­di­gung der Semi­na­re voll­stän­dig deinstal­liert wird. Es wird zusätz­lich zuge­si­chert, dass die Lizen­zen nicht über den ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Rah­men hin­aus genutzt wer­den.

Im Fal­le der Nut­zung von Daten des Auf­trag­ge­bers wäh­rend der Semi­na­re sichert die­ser zu, eine adäqua­te Daten­si­che­rung bereit­zu­stel­len. Die­se Siche­rung muss gewähr­leis­ten, dass ver­nich­te­te oder ver­lo­ren gegan­ge­ne Daten mit einem ver­tret­ba­ren Auf­wand in maschi­nen­les­ba­rer Form rekon­stru­iert wer­den kön­nen.

3. Online Ver­an­stal­tun­gen

3.1 Tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen und Zugang zum Kurs­an­ge­bot

Teil­neh­mer sind ver­ant­wort­lich, die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für die Teil­nah­me an Online-Ver­an­stal­tun­gen zu schaf­fen. EEnexus Digi­tal infor­miert über not­wen­di­ge tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen. Wei­te­re soft­ware­ab­hän­gi­ge Anfor­de­run­gen kön­nen je nach Kurs­an­ge­bot vari­ie­ren. Die Bereit­stel­lung des Inter­net­zu­gangs oder der Zugang zu Kun­den­sys­te­men ist nicht Teil die­ser Ver­ein­ba­rung.

Soll­ten Stö­run­gen auf­tre­ten, die in den Ver­ant­wor­tungs­be­reich von EEnexus Digi­tal fal­len, müs­sen die­se unver­züg­lich gerügt wer­den. EEnexus Digi­tal wird dar­auf­hin die Leis­tung unver­züg­lich nach­bes­sern. Falls die Leis­tung auch nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Frist und nach einer berech­tig­ten Rüge nicht ver­trags­ge­mäß erbracht wird, haben Sie das Recht, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. In die­sem Fall wird bereits gezahl­te Ver­gü­tung zurück­er­stat­tet.

3.2 Zugangs­re­ge­lun­gen

Zugangs­be­rech­ti­gun­gen wer­den nach der Regis­trie­rung und Bezah­lung zur Ver­fü­gung gestellt. Die genau­en Zugangs­mo­da­li­tä­ten wer­den mit der Bestä­ti­gung der Anmel­dung mit­ge­teilt.

3.3 Stö­run­gen und War­tungs­ar­bei­ten

EEnexus Digi­tal ist berech­tigt, not­wen­di­ge War­tungs­ar­bei­ten auch wäh­rend der Betriebs­zei­ten durch­zu­füh­ren. Stö­run­gen durch höhe­re Gewalt oder tech­ni­sche Pro­ble­me, die außer­halb unse­rer Kon­trol­le lie­gen, füh­ren nicht zu Haf­tungs­an­sprü­chen.

4. Schluss­be­stim­mun­gen

4.1 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB ungül­tig oder undurch­führ­bar sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt. Anstel­le der ungül­ti­gen Bestim­mung tritt eine sol­che, die dem ursprüng­lich inten­dier­ten Zweck am nächs­ten kommt.

4.2 Schrift­form

Alle münd­li­chen Neben­ab­re­den zu die­sen AGB sind ungül­tig. Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ser AGB bedür­fen der Schrift­form, um rechts­wirk­sam zu sein. Auch die Auf­he­bung die­ses Schrift­form­erfor­der­nis­ses kann nur schrift­lich erfol­gen.

4.3 Anwend­ba­res Recht

Für das Ver­trags­ver­hält­nis gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

4.4 Gerichts­stand

Rosen­heim wird als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag fest­ge­legt. Unge­ach­tet des­sen behält sich EEnexus Digi­tal das Recht vor, den Auf­trag­ge­ber auch an des­sen Geschäfts­sitz zu ver­kla­gen.